Kristina Schröder, von 2009 bis 2013 Bundesministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, heute Unternehmensberaterin und stellvertretende Vorsitzende von REPUBLIK 21, stößt in einem WELT-Beitrag1 die Debatte über einen zu teuren Sozialstaat an. Besonders prangert sie hier die immer teurer werdende „Wiedereingliederungshilfe“ (sic!) an. Besonders für neurodivergente Menschen stellen solche Gedankengänge eine Gefahr dar.

Hilfe als verhandelbarer Kostenfaktor?
Autismus, ADHS, Depressionen oder Traumafolgestörungen haben alle eines gemeinsam: Sie zählen zu den „unsichtbaren“ Behinderungen. Menschen funktionieren nach außen hin – oft sogar weit über ihre eigene Belastungsgrenze hinaus. Sie funktionieren in einer Gesellschaft für die sie nicht gemacht sind. Viel zu oft werden sie daher mit ihrem Leidensdruck nicht ernst genommen.
Schröder nennt bereits zu Beginn ihres Beitrags verschiedene Leistungen, auf die Menschen mit Behinderung Anspruch haben: Rehabilitation, Wiedereingliederungsmaßnahmen am Arbeitsplatz, persönliche Begleitung von Schüler:innen und Auszubildenden oder Assistenz beim eigenständigen Wohnen oder in der Freizeit. Es wirkt wie eine Aufzählung von reinen Kostenfaktoren, die es auf jeden Fall zu reduzieren gilt. Doch in Wahrheit sind es nicht verhandelbare Leistungen, damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt und selbstbestimmt am Leben teilhaben können.
Für Kinder mit ADHS oder Autismus ist eine Schulbegleitung kein Nice-to-have, sondern eine überlebensnotwendige Hilfe, um in einem Bildungssystem, welches auf neurotypische Bedürfnislagen ausgerichtet ist, zu bestehen. Ohne diese Hilfe wäre an einen Schulbesuch oft gar nicht zu denken. Oder die Betroffenen brechen mit dem System komplett und werden zu „Schulverweigerern“ und „Systemsprengern“. Dies würde den Sozialstaat dauerhaft und noch stärker finanziell und die hilfebedürftigen Kinder psychisch belasten und in Armut halten.
Behindert ist, wer Hilfe braucht!
Der Beitrag von Kristina Schröder strotzt regelrecht vor Abwertung von Menschen mit einer anderen Wahrnehmung oder einer anderen Verhaltens- und Denkweise. Sie beklagt u. a. den hohen Anteil von psychischen Behinderungen bei Kindern und inzwischen auch Erwachsenen.
Doch rührt die Zunahme an psychischen Erkrankungen oder „Störungsbildern“ daher, dass es heute ingesamt und trotz solcher Meinungsäußerungen wie der von Kristina Schröder ein größeres Bewusstsein hierfür gibt. Viele Erwachsene leiden schon seit ihrer Kindheit unter den immer selben Problemen – heute sind sie oft die spätdiagnostizierten Personen mit Autismus oder ADHS. Transgenerationale Traumata, die Generationen zuvor nie aufgearbeitet haben, werden heute mühsam von deren Kindern und Enkelkindern in Therapien Stück für Stück abgetragen. Und manche von ihnen brauchen eben auch praktische Unterstützung im Alltag.
Eine persönliche Assistenz zu brauchen ist keinesfalls verwerflich, sondern sogar in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als Zielvorgabe für Menschen mit Behinderungen angegeben. Auch Deutschland ratifizierte diese u. a. mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG).
Bedürftige Menschen als Spielball der Mächtigen
Gleichzeitig erwähnt Schröder, dass sie gerne in einem Land leben möchte, dass sich all das leisten kann. Und doch spielt sie an dieser Stelle andere Bedürftige aus, indem sie, ohne Beispiele zu nennen, davon schreibt, dass ihr viele staatliche Ausgaben einfallen, deren Empfänger:innen sie für weniger unterstützungsbedürftig hält. Wenn wir jedoch beginnen, Menschen danach zu beurteilen, ob sie einer Unterstützung würdig sind, fallen wir in finsterste Zeiten zurück.
Dass im Rahmen der Eingliederungshilfe im Gegensatz zur Pflege älterer Menschen „der Staat ohne Limit“ leiste, ist zudem eine vereinfachte und in Teilen falsche Behauptung von Schröder. Bei vielen der in Anspruch genommenen Leistungen werden sowohl Einkommen als auch Vermögen der Hilfebedürftigen angerechnet. So liegt der Freibetrag beim Vermögen derzeit bei 67.410 € und beim Einkommen aus nicht-selbständiger Arbeit bei 38.199 €2. Richtig ist aber auch, dass im Falle des Bezugs von Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung und bei bestimmten Leistungen – wie etwa der Schulbegleitung – keine Anrechnung erfolgt.
Und dennoch werden Anträge auf Eingliederungshilfe nicht einfach durchgewunken, wie Kristina Schröder in ihrem Artikel für die WELT großmundig behauptet.
Sparmaßnahmen im Sozialstaat
Die Träger der Eingliederungshilfe, allen voran in Bayern, sind vermutlich überwiegend dazu verpflichtet, Maßnahmen nicht nach deren Wirkung, sondern nach den entstehenden Kosten zu beurteilen. Besonders dort, wo zu sehr eine „therapeutische“ Wirkung behauptet werden kann, werden Leistungen gekürzt. In meinem Fall wurde die Leistung einer Musiktherapie gestrichen, obwohl gar nicht die therapeutische Intervention im Vordergrund stand. Vielmehr galt diese Form der Hilfe der regelmäßigen Freizeitgestaltung in einem geschützten Rahmen und das Beüben sozialer Situationen über Rollenspiele und teilweise auch nonverbal über Musikinstrumente.
Ein Verweis des Trägers, dass es sich hierbei um eine Kassenleistung handelt, mag aus deren Sicht richtig sein, doch aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Erkenntnisse zahlen die Krankenkassen solche Formen der Therapie jedoch grundsätzlich nicht – ein Verweis hierauf erscheint also sinnlos.
Dabei ist seit mindestens dem Jahr 2022 bekannt, dass Musiktherapie bei Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung (und vermutlich auch bei allen anderen neurodivergenten Personen) besonders wirksam ist. Diese soll durchaus die Lebensqualität der Betroffenen verbessern und den Gesamtschweregrad der Symptome reduzieren3. In meinem Fall war dies so.
Doch auch an den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird gespart: So werden Arbeit suchenden Menschen Maßnahmen angeboten, die außer dem Absitzen von Zeit und mit dem Ausmalen von Malbüchern als eine Art „Beschäftigungstherapie“ keinen Mehrwert bieten. Eine andere, von mir selbst ausgesuchte und als sinnvoll erachtete Maßnahme wird abgelehnt, weil sich Beamte von Kommunen und Bundesbehörden über ärztliche Atteste hinwegsetzen. Weil sie kein Geld für ein für diese Maßnahme erforderliches Gutachten ausgeben wollen.
Den Sozialstaat aufrechterhalten
Es stellt sich also nicht die Frage, ob wir uns dieses Maß an sozialer Fürsorge leisten können, sondern ob wir es wollen. Wollen wir Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen in die Gesellschaft inkludieren oder gelten diese eher als „nutzlose Esser“ – wie schon damals unter der Herrschaft der Nationalsozialisten in Deutschland?
Wem die Würde aller Menschen wichtig ist, dem scheint die Antwort klar. Doch damit der Sozialstaat auch weiterhin für die da ist, die ihn benötigen, bedarf es einiger grundlegender Änderungen – eine stärkere Besteuerung von Vermögenden, ein Konjunkturprogramm, welches seinen Namen auch wirklich verdient und auch die Berücksichtigung von Einkommen von Selbständigen, Beamt:innen und Politiker:innen bei der Einzahlung in die sozialen Sicherungssysteme.
Das Geld hierfür ist jedenfalls da, jedoch liegt es bei den Falschen.
Quellen und Literaturnachweise:
- Sozialstaat: Was wir uns künftig nicht mehr leisten können, Kristina Schröder, abgerufen am 12.12.2025, URL: https://www.welt.de/debatte/plus6929b497c25edce70ee72967/sozialstaat-was-wir-uns-kuenftig-nicht-mehr-leisten-koennen.html ↩︎
- Eingliederungshilfe: Einkommen und Vermögen, betanet, abgerufen am 13.12.2025, URL: https://www.betanet.de/eingliederungshilfe-einkommen-und-vermoegen.html ↩︎
- Geretsegger M, Fusar-Poli L, Elefant C, Mössler KA, Vitale G, Gold C. Music therapy for autistic people. Cochrane Database of Systematic Reviews 2022, Issue 5. Art. No.: CD004381. DOI: 10.1002/14651858.CD004381.pub4 ↩︎